Allgemeine Geschäftsbedingungen
Welche Malerarbeiten führen Sie durch?
Wir bieten eine Vielzahl von Malerarbeiten für Wohn- und Gewerberäume an. Unsere Leistungen umfassen Innen- und Außenanstriche, Lackierungen, Tapetenwechsel, Fassadenrenovierungen, Schimmelentfernung und mehr.
Wie viel kostet ein Raum zu streichen?
Die Kosten für das Streichen eines Raumes variieren je nach Größe, Wandzustand und gewünschter Technik. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Kostenschätzung.
Wie lange dauert es, einen Raum zu streichen?
Die Dauer für das Streichen eines Raumes hängt von dessen Größe, dem Zustand der Wände und der gewünschten Technik ab. In der Regel dauert es einige Tage bis zu einer Woche.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Aufträge an MBA Maler. Mit dem Auftrag an MBA Maler bestätigt der Kunde diese AGB‘s im Einzelnen gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben.
1. Geltungsbereich Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen in Form von Malerarbeiten, Beratungen, erstellen von Offerten und MWST-Abrechnungen und sonstigen Tätigkeiten der MBA Maler für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas Anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien nicht ausdrücklich etwas Anderes mittels Auftragsbestätigung vereinbart wird. Als Kunden gelten alle Auftraggeber, die von MBA Maler Dienstleistung gegen Entgelt entgegennehmen. Die Anwendung dieser AGB’s gilt für alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen der MBA Maler.
2. Allgemeiner Inhalt eines Vertrages Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und von MBA Maler auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aufgrund dessen kann MBA Maler ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben. Gutachten, Stellungnahmen, Offerten und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Die Verbindlichkeit sonstiger Arbeitsergebnisse ist in einem entsprechenden Abschlussschreiben festzuhalten. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich. Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe. MBA Maler kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen. Nachträgliche in Auftrag gegebene Leistungsänderungen ziehen eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich. Bei Kunden mit Buchhaltungsmandaten und Langzeit wird immer ein Vertrag abgeschlossen.
3. Mitwirkung der Kunden Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen, sind vom Kunden unaufge-fordert und rechtzeitig MBA Maler zu überlassen. MBA Maler darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig sowie vollständig sind und den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflicht entsprechen. Überlassene Unterlagen und Informationen werden von MBA Maler nicht auf ihre Richtigkeit geprüft. Vorbehalten bleiben anders lautende, schriftliche Vereinbarungen.
4. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis MBA Maler verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, die ihr anvertrauten oder für den Kunden erarbeiteten Informationen, sofern sie nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur ordnungsgemässen Leistungserbringung ist von der vorstehenden Pflicht ausgenommen, sofern die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Pflicht, Stillschweigen zu wahren, hindert MBA Maler nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden. Für die Korrespondenz zwischen den beiden Parteien wird auf branchenübliche Kommunikationsmittel wie Telefon, elektronischer und sonstiger Schriftverkehr, abgestellt. Die Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung bzw. Entgegennahme von Daten unterliegt jeder Partei in eigener Verantwortung.
5. Erwerb von Rechten, Urheberrechtschutz und Nutzungsrecht Das Urheber- und Nutzungsrecht an allen durch MBA Maler erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-Hows verbleibt bei derselben. MBA Maler kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. MBA Maler räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer, an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-Hows ein. Der Kunde unterlässt es, die ihm von MBA Maler überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit der en Zweck nicht einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
6. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen Soweit mittels Vertrag nichts Anderes vereinbart wurde, gelten die Ausführungen in den AGB’s. Das Honorar wird bei Auftragserteilung bekanntgegeben. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. MBA Maler kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. Die Zahlung für erstellte Arbeiten erfolgt grundsätzlich spätestens bei Übergabe der erbrachten Dienstleistungen oderwahlweise gegen Vorauszahlung. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb des Zeitraumes zu begleichen, die auf der Honorarrechnung angegeben wird. Ab der 2. Zahlungsaufforderung und dem damit verbundenen, erhöhten administrativen Aufwand, kann eine Umtriebsentschädigung verrechnet werden.
7. Haftung MBA Maler haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die grobfahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung soweit gesetzlich zulässig auf maximal die Höhe des Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt. Leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich von der Haftung ausbedungen. Sie haftet nicht für Handlungen von Dritten, welche von MBA Maler zur Vertragserfüllung eingesetzt wurden. Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist MBA Maler von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen/Unterlagen (Aufzählung nicht abschliessend).
8. Auflösung des Vertrages und deren Folgen Die Auflösung und Kündigung eines Vertrages ist in den jeweiligen Verträgen geregelt. Ergänzend und im Allgemeinen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Zeitpunkts ordentlich gekündigt werden. Im Falle einer ordentlichen Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind auf der Grundlage des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. MBA Maler ist vom Kunden gänzlich schadlos zu halten. Durch eine ordentliche Kündigung zu Unzeitverpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertagsverhältnisses zu Unzeit entsteht. Erfolgt eine ausserordentliche Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, so hat diese der kündigenden Partei den Schaden zu ersetzen, welcher infolge der Kündigung entsteht.
9. Allgemeines Änderungen Dienstleistungsangebot Änderungen des Dienstleistungsangebots, der Honorarbasis, dieser und weiterer Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Kunden werden über Änderungen dieser Art rechtzeitig informiert. Änderungen gelten als genehmigt und neu vereinbart, wenn der Kunde die Dienste der MBA Maler weiterhin in Anspruch nimmt. Zusendung Zusendungen von MBA Maler gelten als erfolgt, wenn sie an die vom Kunden letzte bekannte Adresse versandt sind. Als Zustellungsdatum gelten vermutungsweise die im Besitz der befindlichen Kopien der Zusendungen. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, wo wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. MBA Maler und der Kunde verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
10. Schlussbestimmungen - Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Vertrag) untersteht schweizerischem Recht. - Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Sitz der MBA Maler. - Erfüllungsort ist der Sitz der MBA Maler.
Handelsregistereintrag:
MBA Maler - CHE-457.490.483
Geschäftsführer:
Manuel Blanco Andrea
Kontaktadresse:
MBA Maler
Switzerland
Rufen Sie uns an: 076 405 50 04
E-Mail: info@mba-maler.com
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Di - Do: 09:00 – 11.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr
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